Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkung ab 15. Mai 2020
MASSNAHMEN ZUR HYGIENE UND BESCHRÄNKUNG VON SOZIALEN KONTAKTEN AB 15. MAI 2020
- Eigenes Hygienekonzept, welches auf die behördliche Verordnung aufbaut.
- Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
Es dürfen Speisen und Getränke auch zum Verzehr vor Ort angeboten werden, wenn sichergestellt ist, dass...
1. ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten wird,
sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
2. bei Bewirtung in geschlossenen Räumen Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden,
3. Servicekräfte eine Mund-Nasenbedeckung im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 tragen
ebenso Mitarbeiter im Betrieb, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.
4. keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer, Pfeffermühlen, bereitgestellt werden,
5. geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
6. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.
Wir bitten Sie sich an die Verordnung zu halten, so dass wir die Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter aufrecht erhalten können.
Bei Nichteinhaltung, trotz freundlicher Aufforderung, müssen wir leider von unserem Hausrecht gebrauch machen.
Wir dürfen ihre und unsere Gesundheit und eine erneute Schließung des Betriebes nicht gefährden.
Wir freuen uns auf Sie :-)
Mit herzlichen Grüßen aus Rüdesheim am Rhein
Ihre Familien Häfner & Küntzler & das gesamte Team der Niederwald Gastronomie